Der Besteller bleibt wiederruflich ermächtigt die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf Verlangen hat er die Abtretung seinen Abnehmern anzuzeigen und uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die wir zur Geltendmachung unserer Rechte benötigen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Zahlungsverzug ist der Besteller verpflichtet, die Vorbehaltsware auf unser Verlangen herauszugeben.
Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder werden unsere Rechte in anderer Weise durch Dritte beeinträchtigt, so hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.
comefri GmbH Deutschland
Oskar-von-Miller-Straße 1
D-84051 Essenbach-Altheim
Telefon: +49 8703 46558-0
Fax: +49 8703 46558-80
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